Fachbereiche
Familien- und Erbrecht
Im Bereich des Familienrechts bieten wir Beratung und Betreuung in allen Fragen betreffend Verwandtschaft, Ehe, ehelicher Güterstand, Abstammung, Adoption, Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, Trennung und Scheidung.
Unser Team kann Sie auch in Sachen Erbrecht auf sorgfältige und zuverlässige Weise begleiten, um Ihnen die bestmöglichen Vorschläge für die Übertragung des Vermögens an andere Personen im Falle des Ablebens einer Person zu unterbreiten. Neben der außergerichtlichen, gerichtlichen und steuerrechtlichen Betreuung, die eine Erbschaft erfordert, leisten wir Beratung im Vorfeld, die die Erarbeitung von Testamenten, sowie die bestmögliche Planung der Betriebsübergabe zur Gewährleistung der Kontinuität des Unternehmens beinhaltet.
Wir können dabei auf ein fachkundiges Team zählen, das im Laufe der Zeit umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Betreuung unserer Kunden bei jeglichen Fragen und in sämtlichen Situationen gesammelt hat und jedem einzelnen Fall die notwendige Fachkompetenz und das erforderliche Feingefühl widmet, wobei stets die von diesem Fachbereich geforderte Vertraulichkeit gewahrt wird.