Paolo Corti

Founding Partner

Biographie

Er verfügt über eine mehr als zwanzigjährige Erfahrung im Bereich der sogenannten White Collar Crimes.

Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Betriebsstrafrecht, insbesondere in den Bereichen Arbeitssicherheit und Hygiene, Umweltrecht, Energierecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Vergehen gegen die öffentliche Verwaltung.

Er beschäftigt sich zudem mit der Haftung von Körperschaften gemäß G.v.D. Nr. 231/2001, nimmt audits in Unternehmen in Sachen G.v.D. Nr. 231/2001, Arbeitssicherheit und Umwelt vor, bietet Weiterbildungen sowie die Analyse und Erarbeitung von Schutzstrategien für Betriebe an und arbeitet in verschiedenen Verfahren in Sachen Umwelt mit Prof. Ra. Paolo dell’Anno (Rom) zusammen.

Er ist bestens mit den Problematiken und Herausforderungen bei der Verwirklichung von Anlagen zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen vertraut, zumal er in diesem Bereich in mehreren Regionen Italiens tätig ist. Er hat als Berater bei bedeutenden unternehmerischen Vorgängen mitgewirkt und war als Rechtsbeistand in bekannten Gerichtsverfahren tätig.

Er ist Berater verschiedener bedeutender regionaler und überregionaler Unternehmen und Wirtschaftsverbände. Er vertritt vor Gericht die Interessen von Gesellschaften und deren Verwalter und Führungskräfte, sowohl in Strafverfahren als auch in Verfahren zur Feststellung der verwaltungsrechtlichen Haftung von Körperschaften.

Er war und ist Mitglied des Verwaltungsrates und Präsident des Überwachungsorgans gemäß G.v.D. Nr. 231/2001 verschiedener Gesellschaften und Unternehmensgruppen im Industrie- und Dienstleistungssektor, sowie von Konzessionsunternehmen öffentlicher Dienste und von Wirtschaftsverbände.

Nachdem er berufliche Erfahrung in anderen Kanzleien gesammelt hatte, begründete er 2002 die Kanzlei Corti – Deflorian, aus der 2012 die Anwaltskanzlei CD&P hervorging.

Nach Abschluss des Studiums an der Università Cattolica del Sacro Cuore in Mailand im Jahr 1995, hat er sich auf das Strafrecht spezialisiert (Scuola Nazionale di formazione specialistica dell’Avvocato Penalista dell’Unione delle Camere Penali Italiane) und einige Master in den Bereichen G.v.D. Nr. 231/2001, Umwelt- und Abfallrecht und Arbeitssicherheit absolviert. Er tritt als Referent in zahlreichen Fachtagungen zu den Themen Arbeitssicherheit, Compliance und G.v.D. Nr. 231/2001 auf und ist Mitverfasser mehrerer Publikationen in Sachen Betriebsstrafrecht.

Er ist bei der Rechtsanwaltskammer Bozen als Anwalt eingetragen und als Rechtsbeistand vor den Höchstgerichten zugelassen.

Sprachen: Italienisch, Deutsch